Strafanzeige einreichen

Grundsätzlich gilt folgendes:

Sie können auf jedem Polizeiposten in der ganzen Schweiz mündlich oder schriftlich eine Straftat anzeigen. Alternativ können Sie Ihre Strafanzeige auch bei einer Staatsanwaltschaft einreichen. Die Polizei und die Staatsanwaltschaften sind Strafbehörden und somit verpflichtet, Ihre Strafanzeige entgegenzunehmen.

Mündlich oder schriftlich gültig

Die Strafanzeige ist mündlich wie auch schriftlich (zu Protokoll bei der Strafbehörde) gültig.

Auch online möglich

Bei Suisse E-Police können Sprayereien, Velodiebstähle, Kontrollschilddiebstähle und Sachbeschädigungen online angezeigt werden. Die Adresse finden Sie hier.

Für die Anzeige wegen einer Übertretung eines richterlichen Verbots im Kanton Basel-Landschaft kann hier ein Formular herunter geladen werden.

Ort der Einreichung

Als Anzeigeort raten wir Ihnen der Einfachheit halber, die Anzeige beim Polizeiposten desjenigen Ortes einzureichen, wo der Vorfall passiert ist. Aber nochmals: Sie können die Anzeige in der ganzen Schweiz einreichen. Die Abklärung der Zuständigkeit ist Aufgabe der Strafuntersuchungsbehörden.

Behörde muss die Anzeige annehmen

Leider melden sich bei uns immer wieder Betroffene, die eine Anzeige bei der Polizei einreichen wollten, dort aber die Auskunft erhielten, dies über einen Anwalt/eine Anwältin zu regeln. Selbstverständlich sind wir gerne bereit, Sie zum Polizeiposten zu begleiten oder Ihnen beim Verfassen einer schriftlichen Strafanzeige behilflich zu sein. Es ist aber falsch, dass es zum Einreichen einer Strafanzeige einen Anwalt/eine Anwältin braucht. Die Strafbehörde hat Sie auch ohne juristische Begleitung anzuhören und den Sachverhalt von Amtes wegen aufzunehmen.

Eventuell Termin vereinbaren

Handelt es sich um eine kompliziertere Angelegenheit, oder ist es schwierig für Sie über den Vorfall zu berichten, oder gibt es sprachliche Schwierigkeiten, raten wir Ihnen, vorab auf der von Ihnen gewählten Strafbehörde anzurufen und einen Termin zu vereinbaren.

Keine Zeit verlieren

Weiter raten wir Ihnen, den Vorfall möglichst rasch anzuzeigen. Dies, damit die Polizei allfällige Spuren sichern, Zeugen befragen und den Sachverhalt abklären kann.

Strafantrag nicht vergessen

Ein zeitnahes Anzeigen ist auch deshalb wichtig, weil es sich bei vielen Delikten um sogenannte Antragsdelikte (im Gegensatz zu Offizialdelikten) handelt. Bei den Antragsdelikten wird die Strafbehörde lediglich dann tätig, wenn Sie Anzeige erstatten und darüber hinaus einen sogenannten Strafantrag stellen (das Strafantragsformular erhalten Sie bei der Strafbehörde). Für die Einreichung des Strafantrages haben Sie lediglich drei Monate Zeit und zwar gerechnet ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihnen als geschädigte Person die Täterschaft bekannt ist.

Zusammenfassung

Sollten Sie Opfer einer Straftat werden, raten wir Ihnen zusammengefasst, den Vorfall umgehend bei einem Polizeiposten oder der Staatsanwaltschaft in der Schweiz zu melden. Ob Sie dies mündlich oder schriftlich tun, bleibt Ihnen überlassen. Sollte die Behörde sich Ihnen nicht annehmen, wenden Sie sich an uns und wir gehen es zusammen an und informieren Sie darüber, was Sie im Rahmen des Strafverfahrens als geschädigte Person des Weiteren erwartet.