Scheidung

In der Scheidung werden die Folgen des Getrenntlebens definitiv geregelt. Es braucht dazu zwingend ein Gerichtsverfahren. Durch den Abschluss einer Scheidungskonvention, also eines Vertrages zwischen den Ehegatten über die sogenannten Nebenfolgen der Scheidung, kann das Verfahren erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. Oft empfiehlt es sich, bei Aufnahme des Getrenntlebens mit der Scheidung noch zuzuwarten: bis sich die Emotionen etwas gelegt haben, bis über die weitere Lebensplanung (Arbeitssuche, Ausbildung der Kinder usw.) grössere Klarheit herrscht. Grundsätzlich kann die Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten erst nach 2 Jahren seit Aufnahme des Getrenntlebens verlangt werden.

Das steht im Scheidungsurteil:

  • Kinder- und Ehegattenunterhaltsbeiträge für die Zeit nach der Ehe (Höhe und Dauer);
  • die Kinderbelange, also die elterliche Sorge, die Obhut über die Kinder, der Wohnsitz der Kinder, die Kinderbetreuung, und das Besuchs- und Kontaktrecht des weniger betreuenden Elternteils. Alleinige elterliche Sorge eines Elternteils ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Schutz des Kindes, bzw. des Kindeswohls.
  • Die Teilung der ehelichen Vorsorgeguthaben aus der zweiten Säule, d.h. der beruflichen Vorsorge, Pensionskasse.
  • Teilung des ehelichen Vermögens mit der güterrechtlichen Auseinandersetzung. Es wird bestimmt, wer was und wieviel von den vorhandenen Vermögenswerten bekommt und die Schulden übernimmt. Die Teilung richtet sich nach dem Güterstand, unter dem die Ehegatten lebten (Errungenschaftsbeteiligung als gesetzlicher Normalfall, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung). Die Teilung von Mit- oder Gesamteigentum (z.B. die eheliche Liegenschaft) kann jetzt vorgenommen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, ob Eigengut (z.B. Erbschaften, voreheliche Mittel) vorhanden sind und ob Ersatzforderungen oder Mehrwertabgeltungen zu berücksichtigen sind.

Empfehlungen

  • eine gütliche Einigung über die Scheidungsfolgen ist von Vorteil: das spart Kosten, Zeit und viele Nerven. Nutzen Sie unser Angebot für eine Mediation oder Beratung.
  • Wir helfen Ihnen bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gemäss der Checkliste.
  • Wenn sich eine Trennung oder Scheidung anbahnt: dokumentieren Sie sich, solange es möglich ist. Kopieren Sie Steuererklärungen, Lohnausweise, Kontoauszüge, Versicherungsverträge usw.
  • Falls die Situation eskaliert: nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf. Wir veranlassen beim Gericht die notwendigen vorsorglichen Massanahmen (z.B. Zuweisung der Wohnung, Unterhalt während des Scheidungsverfahrens, Kontosperre, Lohnanweisung u.v.m).
  • Sollten sich die Verhältnisse nach der Scheidung unerwartet erheblich ändern (z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit) empfiehlt es sich, das Scheidungsurteil neu zu prüfen (Abänderung des Unterhaltsbeitrages)
  • Wenn Sie über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, können Sie (oder wir, falls Sie von uns vertreten werden) beim Gericht die unentgeltliche Rechtspflege beantragen. Prüfen Sie das anhand der erhältlichen Formulare: Basel-Land, Basel-Stadt, Solothurn, Aargau.