CHF 550

Sie sind mittels Strafbefehlt verurteilt worden und möchten wissen, ob Sie diesen akzeptieren oder ob sich der Gang ans Gericht empfiehlt. Wir sehen uns für Sie die Akten an und geben eine Ersteinschätzung ab. Sobald Sie uns mit untenstehendem Formular den Auftrag erteilt und die CHF 550 einbezahlt haben, senden wir Ihnen das von Ihnen zu unterzeichnende Vollmachtsformular, mit welchem wir Akteneinsicht verlangen können. Achtung: die Einsprachefrist beträgt nur 10 Tage ab Empfang des Strafbefehls. Sie sollten darum vorsorglich Einsprache erheben, damit wir Zeit gewinnen. Siehe dazu unsere Mustervorlage.

Bitte senden Sie uns als Anhang

  • Kopie des Strafbefehls
  • Kopie des Zustellcouverts

Vorauskasse: Zahlen Sie CHF 550.-- auf folgendes Konto: IBAN CH30 0029 2292 1629 9501 H, UBS Switzerland AG, zu Gunsten RS Rechtsservice AG, 4051 Basel. Im Pauschalbetrag ist die Akteneinsichtsgebühr eingeschlossen.


Strafbefehl
Zustellcouvert

Nebenkosten prüfen CHF 100 Unterhalt berechnen CHF 500