Privates und öffentliches Arbeitsrecht

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt: Arbeit ist für die meisten Menschen wichtig. Und gerade weil sie so wichtig ist, kann es rasch zu offenen Fragen und Streitigkeiten kommen.

Beispiele:

  • Ein Angestellter wird wiederholt krank und ist längere Zeit arbeitsunfähig. Darf der Arbeitgeber ihn entlassen, und nach wie langer Zeit? Kennen Sie die Sperrfristen? Wie lange gilt die Pflicht zur Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall? Dies sind für einen spezialisierten Rechtsanwalt klassische Fragen des Arbeitsgesetzes.
  • Eine Arbeitnehmerin wird Opfer von Mobbing oder sexuellen Übergriffen. Was kann sie tun und welche Pflichten hat der Arbeitgeber? Hier kann ein Anwalt für Arbeitsrecht wertvolle Unterstützung bieten.
  • Die Arbeitnehmerin hat schon lange das Gefühl, sie sei unterbezahlt. Nun stellt sie fest, dass ihr Kollege, der in der gleichen Funktion tätig ist, einen höheren Lohn hat. Eine Frage des Gleichstellungsrechts! Unsere Anwaltskanzlei kann hier beraten.
  • Der Arbeitnehmer wechselt die Stelle. Am alten Arbeitsplatz muss er bis zum letzten Tag voll arbeiten. Am Ende hat er einen grossen positiven Überstundensaldo und Ferienguthaben. Wie steht es nun mit der Abgeltung? Hätte er Freizeit verlangen können? Gibt es einen Anspruch auf Zahlung des 13. Monatslohns und des Bonus bei Kündigung? Was gilt gemäss Arbeitsvertrag? Auch solche Fragen beantworten unsere Rechtsanwälte der RS Rechtsservice AG.
  • Sucht am Arbeitsplatz, Kündigung während der Probezeit, Schwangerschaft, Mutterschafts- und Adoptionsurlaub, Auflösung des Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen, Einhaltung von Weisungen, fristlose Kündigung und vieles mehr sind Problemkreise, die immer wieder Anlass für Diskussionen sind.
  • Im öffentlichen Arbeitsrecht, also bei Arbeitsverhältnissen mit Kantonen, Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Institutionen, nehmen die Auseinandersetzungen zu. Bei grossem Spardruck wird versucht, zu Lasten der Angestellten den Haushalt (Stichwörter: Teuerungsausgleich, Personalvorsorge) zu sanieren. Zwischen privatem und öffentlichem Arbeitsrecht gibt es Unterschiede, die zu beachten ist, insbesondere im Kündigungsschutz und im Prozessverfahren. Im Allgemeinen sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im öffentlichen Arbeitsverhältnis besser geschützt als im privaten.

Wir von der RS Rechtsservice AG, Anwaltskanzlei in Basel und Laufen, stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, am besten, bevor es «lichterloh brennt».

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